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LEISTUNGEN

Jugendschutzuntersuchung

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist vom Gesetzgeber als Vorsorgemaßnahme nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.

Jugendliche (zwischen dem 15. und 18. Geburtstag), die eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen, müssen 14 Monate vor der Anstellung von einem Arzt untersucht wurden.


Zur Jugendschutzuntersuchung gehört neben der Überprüfung der Sehkraft (Nah- u. Fernsicht, Überprüfung auf Farbenblindheit), des Gehörs, des Körperbaus und des Bewegungsapparates auch eine körperliche Untersuchung.


Eine Blutentnahme ist nicht vorgesehen, dafür aber eine Untersuchung des Urins.

Nach Beendigung der Untersuchung erhält der/die Jugendliche je eine Bescheinigung über die durchgeführte Untersuchung für die Eltern und für den Arbeitgeber.


Aus dieser Bescheinigung ist ersichtlich, ob der/die Jugendliche für den angestrebten Beruf uneingeschränkt tauglich ist oder ob bestimmte Einschränkungen bestehen.

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